gründertipps
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6. Werden Ihre Rechnungen auch nicht gezahlt?
Die Dienstleistung wird vertragsgemäß erbracht, aber die Bezahlung
lässt auf sich warten... Mehr als 10 % aller Unternehmen warten mehr
als drei Monate auf ihr Geld. Das führt häufig zu einer
Liquiditätskrise. Ein professionelles Forderungsmanagement kann dieses
Problem verhindern. Prüfen Sie, mit wem Sie Geschäfte machen. Fragen
Sie in Ihrer Buchhaltung, ob der Kunde immer termingerecht gezahlt hat. Bei
Neukunden sollten Sie externe Auskünfte, z. B. bei Banken einholen
(Bonitätsprüfung).Schreiben Sie die Rechnungen sofort, nachdem Sie die
Leistung erbracht haben und setzen Sie einen eindeutigen Zahlungstermin (Frist
bis zum...). überwachen Sie regelmäßig die Zahlungseingänge und
schicken Sie spätestens zwei Wochen nach Zahlungsverzug die erste Mahnung.
Mahnen Sie auch ein zweites Mal. Dann aber sollten Sie weitere Schritte gegen
den Schuldner einleiten. Zahlt der Kunde auf Ihre Mahnungen nicht, können
Sie das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen. Erster Schritt ist die
Einreichung eines Mahnantrages beim Amtsgericht. Desweiteren können Sie die
Beauftragung eines Inkassobüros einschalten, das in Ihrem Auftrag die
Außenstände eintreibt.
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7. Nicht vergessen! Steuern!
Startup`ler
vernachlässigen in der Gründungsphase den Umgang mit den Steuern.
Dabei ist eine gute Vorbereitung überlebenswichtig. Schon in der
Planungsphase sollte man sich mit den wichtigsten Steuern beschäftigen um
späteren, größeren Problemen vorzubeugen:
Folgende "Unternehmenssteuern" sind zu unterscheiden:
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer
a) Einzelunternehmen und Personengesellschaft Betreibt der
Existenzgründer sein Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens
oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft, etwa der OHG oder der GmbH &
Co KG so fällt auf den Gewinn bzw. den überschuss aus der
unternehmerischen Tätigkeit Einkommensteuer an. Je nach Art der
Tätigkeit und der Rechtsform werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder
aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Auch ein Arbeitnehmer
unterliegt mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
der Einkommensbesteuerung. Im Unterschied zum Arbeitnehmer muss der Unternehmer
aber erst noch seinen Gewinn bzw. seinen überschuss selber ermitteln. Dies
erfolgt je nach Art der Tätigkeit, dem Umfang des Geschäftsbetriebs
und auch ggf. der Ausübung von Wahlrechten des Steuerpflichtigen in Form
der Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses, einer steuerlichen
Bilanz oder einer bloßen Einnahme-überschussrechnung.
b) GmbH Betreibt der Existenzgründer sein Unternehmen in der Rechtsform
einer GmbH, so besteht der wesentliche Unterschied zum Einzelunternehmen darin,
dass hier zwei Steuersubjekte bestehen: die GmbH, in der das Unternehmen
betrieben wird der Existenzgründer, der Gesellschafter und regelmäßig
auch Geschäftsführer der GmbH ist. Das unternehmerische Ergebnis
der GmbH (Gewinn oder Verlust; zwingend ermittelt im Rahmen eines
handelsrechtlichen Jahresabschlusses) unterliegt zunächst der Besteuerung
mit Körperschaftsteuer an Stelle der Einkommensteuer für
natürliche Personen. Erst wenn die GmbH ihre Gewinne an ihre Anteilseigner
ausschüttet, wird diese Gewinnausschüttung auf der Ebene des
Anteilseigners nochmals dessen Einkommensbesteuerung unterworfen. Zwecks
Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird derzeit im Rahmen des sog.
körperschaftssteuerlichen Anrechnungsverfahrens die von der GmbH gezahlte
Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuerschuld des
Anteilseigners angerechnet. Zukünftig (vermutlich im Jahre 2001) soll das
Halbeinkunftsverfahren das körperschaftssteuerliche Anrechnungsverfahren
ersetzen. Erfahrung: Die Rechtsform der GmbH (bzw. auch die einer GmbH & Co
KG) sollte nur bei entsprechenden Erfahrungswerten des Existenzgründers
oder bei professioneller Hilfe gewählt werden.
Gewerbesteuer
Bei einer GmbH oder einer GmbH & Co KG fällt
Gewerbesteuer kraft Rechtsform, bei einem Einzelunternehmen aufgrund einer
gewerblichen Tätigkeit an (Abgrenzung zur freiberuflichen
Tätigkeit). Besonderheit der Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer wird in
der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen betrieben wird.
Umsatzsteuer
Der Existenzgründer wird
rechtsformunabhängig mit seinem Unternehmen regelmäßig auch der
Umsatzbesteuerung unterliegen. Da die Umsatzsteuer aber regelmäßig nur den
privaten Endverbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, stellt die
Umsatzsteuer über den Unternehmen in der Regel eine Art durchlaufenden
Posten dar.
Lohnsteuer
Wenn der Existenzgründer Arbeitnehmer
beschäftigt, so hat er rechtsformunabhängig als Arbeitgeber auch die
Lohnsteuer für die Arbeitnehmer abzuführen.
Sonstige wesentliche Unterschiede
Der wesentliche Unterschied
zwischen der Besteuerung eines Unternehmers und beispielsweise der eines
Arbeitnehmers liegt darin, dass der Unternehmer regelmäßig unmittelbar
- mit den Finanzbehörden zu tun hat und - bei der eigenen Besteuerung
mitwirken muss.
Beim Arbeitnehmer behält der Arbeitgeber die
Lohnsteuer als eine Art Vorauszahlung auf die persönliche
Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers Monat für Monat ein, der
Arbeitnehmer hat allenfalls beim Einkommensteuerjahresausgleich direkten Kontakt
mit dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Der Unternehmer
hingegen hat regelmäßig mit mehreren Finanzbehörden unmittelbar zu
tun. Er hat Mitwirkungspflichten bei der eigenen Besteuerung zu erfüllen
(z. B. bei der Gewinnermittlung und Umsatzsteuervoranmeldung) und das vom ersten
Tag seiner unternehmerischen Existenz an.
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8. Inkubatoren und Business Angel sind keine
Fabelwesen!
a) Inkubatoren:
bieten Existenzgründern mit innovativen Ideen ideale Startbedingungen.
Neben Startkapital erhalten die Jungunternehmer jede Art von Unterstützung
von der kompetenten Beratung durch erfahrene Unternehmer bis hin zu allen
notwendigen administrativen Unterstützungen wie Büroraum, Computer
oder Software. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Firmen, die mit
Unterstützung eines Inkubators starten, bessere Chancen haben, die ersten
kritischen Jahre zu überstehen und sich am Markt durchzusetzen.
b) Business Angel
helfen gerne...Die Idee ist vorhanden. Welche konkreten Schritte zur
Gründung des eigenen Unternehmens müssen als nächste unternommen
werden? Woher soll das Kapital kommen? Wenn diese Fragen noch unbeantwortet
sind, könnte ein Business Angel die Lösung sein. Business Angel
sind Privatinvestoren, häufig erfolgreiche Unternehmer, die es mit ihrem
Unternehmen so weit gebracht haben, dass sie sowohl die finanziellen als auch
die zeitlichen Freiheiten haben, bei einem Startup einzusteigen. Oftmals
geht es um mehr als nur eine Finanzspritze: der Business Angel nimmt aktiv an
allen Phasen der Gründung teil, er bringt sein Wissen und seine Kontakte
ein. Wie kommen Gründer und Business Angels zusammen? Häufig
ist es einfach nur die unternehmerische Idee und die Art, wie diese Idee
vorgetragen wird, die den Business Angel an den Erfolg glauben lässt. Das
Risiko seiner Investition ist also sehr hoch. An erster Stelle sollte daher der
Businessplan stehen. Dieser macht es für den Business Angel leichter, sein
Risiko einzuschätzen und erhöht seine Bereitschaft, sein Kapital
letztlich einzubringen. Ein Businessplan gibt Sicherheit und stellt eine
gemeinsame Grundlage für die weitere Zusammenarbeit von Gründer und
Business Angel dar. Informationen über den Weg zum Business Angel finden
Sie unter www.berlinstartup.de.
Achtung: Suchen Sie sich Ihren Business Angel gut aus. Schließlich werden Sie,
wenn alles gut geht, für einige Jahre gemeinsam ein Unternehmen leiten.
Erste Informationen finden Sie unter: www.berlinstartup.de oder www.berlinstartup.de Wir wünschen Euch viel Erfolg! |
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