Neugründungen, Beratung, Kontakte und Partner Immobilien suchen beim Marktführer
deutsch   english   francais  
 
    

bavaria*startup.de

    

news

    

dienstleister

    

junge firmen

    

beteiligungskapital

    

unternehmensberater

    

institutionen

    

links

    

service

    

ideenpool

    

tricks & tools

    

bauen & wohnen

    

reise

    

games-channel

    

versicherungen

    

shopping

    

flirt & fun

    

mobile & dsl

    

essen & trinken


    

wikipedia suche


 

    

Services


    

Kaufempfehlung

 

 gründertipps



6. Werden Ihre Rechnungen auch nicht gezahlt?

Die Dienstleistung wird vertragsgemäß erbracht, aber die Bezahlung lässt auf sich warten...
Mehr als 10 % aller Unternehmen warten mehr als drei Monate auf ihr Geld. Das führt häufig zu einer Liquiditätskrise.
Ein professionelles Forderungsmanagement kann dieses Problem verhindern. Prüfen Sie, mit wem Sie Geschäfte machen. Fragen Sie in Ihrer Buchhaltung, ob der Kunde immer termingerecht gezahlt hat. Bei Neukunden sollten Sie externe Auskünfte, z. B. bei Banken einholen (Bonitätsprüfung).Schreiben Sie die Rechnungen sofort, nachdem Sie die Leistung erbracht haben und setzen Sie einen eindeutigen Zahlungstermin (Frist bis zum...). überwachen Sie regelmäßig die Zahlungseingänge und schicken Sie spätestens zwei Wochen nach Zahlungsverzug die erste Mahnung. Mahnen Sie auch ein zweites Mal. Dann aber sollten Sie weitere Schritte gegen den Schuldner einleiten. Zahlt der Kunde auf Ihre Mahnungen nicht, können Sie das gerichtliche Mahnverfahren in Gang setzen. Erster Schritt ist die Einreichung eines Mahnantrages beim Amtsgericht. Desweiteren können Sie die Beauftragung eines Inkassobüros einschalten, das in Ihrem Auftrag die Außenstände eintreibt.

7. Nicht vergessen! Steuern!

Startup`ler vernachlässigen in der Gründungsphase den Umgang mit den Steuern. Dabei ist eine gute Vorbereitung überlebenswichtig. Schon in der Planungsphase sollte man sich mit den wichtigsten Steuern beschäftigen um späteren, größeren Problemen vorzubeugen:

Folgende "Unternehmenssteuern" sind zu unterscheiden:

Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer

a) Einzelunternehmen und Personengesellschaft
Betreibt der Existenzgründer sein Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft, etwa der OHG oder der GmbH & Co KG so fällt auf den Gewinn bzw. den überschuss aus der unternehmerischen Tätigkeit Einkommensteuer an. Je nach Art der Tätigkeit und der Rechtsform werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit erzielt.
Auch ein Arbeitnehmer unterliegt mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit der Einkommensbesteuerung. Im Unterschied zum Arbeitnehmer muss der Unternehmer aber erst noch seinen Gewinn bzw. seinen überschuss selber ermitteln. Dies erfolgt je nach Art der Tätigkeit, dem Umfang des Geschäftsbetriebs und auch ggf. der Ausübung von Wahlrechten des Steuerpflichtigen in Form der Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses, einer steuerlichen Bilanz oder einer bloßen Einnahme-überschussrechnung.

b) GmbH
Betreibt der Existenzgründer sein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, so besteht der wesentliche Unterschied zum Einzelunternehmen darin, dass hier zwei Steuersubjekte bestehen: die GmbH, in der das Unternehmen betrieben wird der Existenzgründer, der Gesellschafter und regelmäßig auch Geschäftsführer der GmbH ist.
Das unternehmerische Ergebnis der GmbH (Gewinn oder Verlust; zwingend ermittelt im Rahmen eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses) unterliegt zunächst der Besteuerung mit Körperschaftsteuer an Stelle der Einkommensteuer für natürliche Personen. Erst wenn die GmbH ihre Gewinne an ihre Anteilseigner ausschüttet, wird diese Gewinnausschüttung auf der Ebene des Anteilseigners nochmals dessen Einkommensbesteuerung unterworfen. Zwecks Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird derzeit im Rahmen des sog. körperschaftssteuerlichen Anrechnungsverfahrens die von der GmbH gezahlte Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuerschuld des Anteilseigners angerechnet. Zukünftig (vermutlich im Jahre 2001) soll das Halbeinkunftsverfahren das körperschaftssteuerliche Anrechnungsverfahren ersetzen.
Erfahrung: Die Rechtsform der GmbH (bzw. auch die einer GmbH & Co KG) sollte nur bei entsprechenden Erfahrungswerten des Existenzgründers oder bei professioneller Hilfe gewählt werden.

Gewerbesteuer

Bei einer GmbH oder einer GmbH & Co KG fällt Gewerbesteuer kraft Rechtsform, bei einem Einzelunternehmen aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit an (Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit).
Besonderheit der Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer wird in der Gemeinde erhoben, in der das Unternehmen betrieben wird.

Umsatzsteuer

Der Existenzgründer wird rechtsformunabhängig mit seinem Unternehmen regelmäßig auch der Umsatzbesteuerung unterliegen. Da die Umsatzsteuer aber regelmäßig nur den privaten Endverbrauch von Waren und Dienstleistungen belasten soll, stellt die Umsatzsteuer über den Unternehmen in der Regel eine Art durchlaufenden Posten dar.

Lohnsteuer

Wenn der Existenzgründer Arbeitnehmer beschäftigt, so hat er rechtsformunabhängig als Arbeitgeber auch die Lohnsteuer für die Arbeitnehmer abzuführen.

Sonstige wesentliche Unterschiede

Der wesentliche Unterschied zwischen der Besteuerung eines Unternehmers und beispielsweise der eines Arbeitnehmers liegt darin, dass der Unternehmer regelmäßig unmittelbar
- mit den Finanzbehörden zu tun hat und
- bei der eigenen Besteuerung mitwirken muss.

Beim Arbeitnehmer behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer als eine Art Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers Monat für Monat ein, der Arbeitnehmer hat allenfalls beim Einkommensteuerjahresausgleich direkten Kontakt mit dem für ihn zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Der Unternehmer hingegen hat regelmäßig mit mehreren Finanzbehörden unmittelbar zu tun. Er hat Mitwirkungspflichten bei der eigenen Besteuerung zu erfüllen (z. B. bei der Gewinnermittlung und Umsatzsteuervoranmeldung) und das vom ersten Tag seiner unternehmerischen Existenz an.

8. Inkubatoren und Business Angel sind keine Fabelwesen! a) Inkubatoren:

bieten Existenzgründern mit innovativen Ideen ideale Startbedingungen. Neben Startkapital erhalten die Jungunternehmer jede Art von Unterstützung von der kompetenten Beratung durch erfahrene Unternehmer bis hin zu allen notwendigen administrativen Unterstützungen wie Büroraum, Computer oder Software. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Firmen, die mit Unterstützung eines Inkubators starten, bessere Chancen haben, die ersten kritischen Jahre zu überstehen und sich am Markt durchzusetzen.

b) Business Angel

helfen gerne...Die Idee ist vorhanden. Welche konkreten Schritte zur Gründung des eigenen Unternehmens müssen als nächste unternommen werden? Woher soll das Kapital kommen? Wenn diese Fragen noch unbeantwortet sind, könnte ein Business Angel die Lösung sein.
Business Angel sind Privatinvestoren, häufig erfolgreiche Unternehmer, die es mit ihrem Unternehmen so weit gebracht haben, dass sie sowohl die finanziellen als auch die zeitlichen Freiheiten haben, bei einem Startup einzusteigen.
Oftmals geht es um mehr als nur eine Finanzspritze: der Business Angel nimmt aktiv an allen Phasen der Gründung teil, er bringt sein Wissen und seine Kontakte ein.
Wie kommen Gründer und Business Angels zusammen?
Häufig ist es einfach nur die unternehmerische Idee und die Art, wie diese Idee vorgetragen wird, die den Business Angel an den Erfolg glauben lässt. Das Risiko seiner Investition ist also sehr hoch. An erster Stelle sollte daher der Businessplan stehen. Dieser macht es für den Business Angel leichter, sein Risiko einzuschätzen und erhöht seine Bereitschaft, sein Kapital letztlich einzubringen. Ein Businessplan gibt Sicherheit und stellt eine gemeinsame Grundlage für die weitere Zusammenarbeit von Gründer und Business Angel dar. Informationen über den Weg zum Business Angel finden Sie unter www.berlinstartup.de. Achtung: Suchen Sie sich Ihren Business Angel gut aus. Schließlich werden Sie, wenn alles gut geht, für einige Jahre gemeinsam ein Unternehmen leiten. Erste Informationen finden Sie unter: www.berlinstartup.de oder www.berlinstartup.de
Wir wünschen Euch viel Erfolg!

<< Seiten: 1 | 2 | 3 >>

 Kontakt : webmaster
 
 

 city network :



beliebte suchen:
versicherung
hypothek
finanzieung
kredit


Wird die Welt im Meer versinken?
ja
nein
Ergebnisse
Informationen über die Startupszene
der newsletter

jetzt anmelden und besser informiert werden
E-Mail


 
 
deutsch   english   francais  

impressum

newsletter

agbs

shop

 
Börsenticker