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gründertipps
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1. Am Anfang war der Businessplan
Eine gute Idee bedarf einer systematischen Form.
Folgende Punkte sollte ein Businessplan beinhalten:
Kurzzusammenfassung
Die Kurzzusammenfassung des Unternehmenskonzeptes ist der entscheidende Teil des Businessplans,
der Interesse und Neugier beim Leser wecken soll.
Management
Zu den Informationen über das Gründerteam zählen neben Angabe des Alters und der familiären
Situation vor allem Ausbildung, Studienschwerpunkte, Branchenkenntnis und Berufserfahrung.
Produkt/Dienstleistung
Erläuterung des Produktes bzw. der Dienstleistung, Nutzen für den Kunden, Einzigartigkeit
der Idee(USP).
Kunden und Märkte
Entwicklung einer Marketingstrategie: Hier muss die Zielgruppe, das Marktsegment und der
angestrebte Marktanteil klar definiert und die Strategie zum Erreichen des angestrebten Ziels formuliert werden.
Wettbewerb
Die Konkurrenzsituation wird dargestellt und analysiert sowie das eigene Leistungsangebot
mit dem der unmittelbaren Konkurrenz verglichen. Dabei sollte der eigene Wettbewerbsvorteil
klar herausgearbeitet werden.
Prozessorganisation
Erläuterung des Produktionsprozesses in Anbetracht der zu verwendenden Ressourcen (Personal, Maschinen etc.)
Personal
Beschreibung der Organisationsform des Unternehmens und der Entwicklung des Bedarfs an Personal.
Unternehmen
Kurze Erläuterung der Unternehmensziele, der Unternehmensstruktur, der Entstehung und der bisherigen Entwicklung.
Risikoanalyse
Prüfung der betriebswirtschaftlichen Annahmen und produktionstechnischen Prozesse, um mögliche Risiken schon in der Planungsphase berücksichtigen zu können.
Finanzen
Die gesamte Finanzplanung muss hier in konkreten Zahlen (mögliche Einnahmen und Ausgaben) aufgeführt werden.
Anhang
In den Anhang gehören als Standard-Informationen (Lebensläufe, detaillierte Finanzpläne, Referenzen, Risikoanalysen etc.).
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2. Welche Rechtsform wähle ich?
Vor der Gründung muss zunächst die Rechtsform für eine Firma festgelegt werden. Dies hat Konsequenzen für die weitere Ausgestaltung und Entwicklung des Unternehmens (Haftung, Entscheidungskompetenzen, Geldeinlage etc.).
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Im Folgenden sind einige Merkmale der verschiedenen Rechtsformen aufgeführt, weitere Informationen und Beratung sind z. B. bei den Industrie- und Handelskammern erhältlich.
www.ihk.de
Einzelunternehmen
Bei diesen Rechtsformen ist der Firmengründer sein eigener Chef. Seine unternehmerische Freiheit hat einen Haken: Gegenüber Geschäftspartnern und Geldgebern haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen.
Solange ein Unternehmen in einer Größenordnung betrieben wird, die sowohl hinsichtlich der Jahresumsätze als auch des Geschäftsverkehrs vollkaufmännische Einrichtungen (Buchhaltung etc.) nicht erfordert, spricht man von einem Kleingewerbetreibenden. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.
Sobald eine Firma mehrere Mitarbeiter beschäftigt, regelmäßig am Zahlungsverkehr mit Wechseln teilnimmt und sehr hohe Umsätze erwartet, muss die Eintragung ins Handelsregister erfolgen. In diesem Fallen gelten dann die allgemeinen Vorschriften für Kaufleute des Handelsgesetzbuches, wie etwa die Pflicht, jährlich Abschlüsse zu erstellen.
Personengesellschaften
Kernpunkt dieser Geschäftsform sind die Gründer. Melden mindestens zwei Personen gemeinsam ein Gewerbe an, so sind sie eine Personengesellschaft. Sie bleiben natürliche Personen und haften als solche mit ihrem Privatvermögen.
Zu den gängigsten Personengesellschaften zählen die:
· Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Auch bei dieser einfachsten Form der Personengesellschaft empfehlen Experten einen Gesellschaftsvertrag zwischen den Partnern. Weder ein vorgeschriebenes Mindestkapital, noch der Eintrag ins Handelsregister behindern den Gründungsprozess.
· Offene Handelsgesellschaft (OHG)
GbR für Fortgeschrittene: Ab einem bestimmten Jahresumsatz muss in eine OHG umgewandelt werden. Der Eintrag ins Handelsregister, doppelte Buchführung werden Pflicht.
· Kommanditgesellschaft (KG)
Die eingetragene Kommanditgesellschaft besteht einerseits aus dem unbeschränkt haftenden Komplementär, der auch die Unternehmensführung innehat. Die Kommanditisten andererseits beteiligen sich an der Firma und haften nur in Höhe ihrer Einlage.
Komplementär kann auch eine GmbH sein, dann handelt es sich um eine
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Hier entsteht durch Eintrag ins Handelsregister eine juristische Person.
Gegenüber den Geschäftspartnern haftet nur die Kapitalgesellschaft mit
Ihrem Vermögen. Die Gesellschafter selber sind davon befreit. Die
wichtigsten Rechtsformen innerhalb dieser Gruppe:
· Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) Zur Gründung einer GmbH
müssen die Gesellschafter zusammen 25 TEUR Stammkapital aufbringen. In
Höhe dieses Betrages haftet die Firma, im Falle eines Konkurses bleibt das
Privatvermögen der Gesellschafter weitgehend unberührt.
· Aktiengesellschaft (AG) Hier stammt das Kapital von
Aktionären, die damit Miteigentümer sind. Auf der
Jahreshauptversammlung wird die Bilanz vorgestellt und die Vorgehensweise
für das kommende Jahr festgelegt. Für den Unternehmensgründer
kommt diese Form in der Regel nicht in Frage, da die transparente Darstellung
der Unternehmensdaten und Aktivitäten ein junges Unternehmen zunächst
überfordert.
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